Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer, weil unsere langjährige Erfahrung in arbeitsrechtlichen Mandaten gezeigt hat, dass es bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen von Vorteil ist, die jeweilige Interessenlage des Anderen zu kennen und damit zu wissen, wie Ihr Standpunkt am besten vertreten wird.
Beratung findet statt von der Anbahnung eines Arbeitsvertrages bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder bei einer Änderungskündigung.
Ihre Interessen vertreten wir bei allen arbeitsgerichtlichen Verfahren, insbesondere bei Kündigungsschutzklagen, Klagen im Zusammenhang mit Gehaltszahlungen, Abmahnungen, Beendigungs- und Zwischenzeugnissen, Urlaubsansprüchen oder Fragen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses auftauchen.
Darüber hinaus können wir auch Ihre Fragen insbesondere zum Mutterschutz, zum Schwerbehindertenrecht, zu Ansprüchen auf Teilzeitbeschäftigung oder auch zum Umgang mit Behörden und Ämtern beantworten.